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   BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 462.89   

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BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 462.89 (https://dejure.org/1990,9782)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1990 - 9 B 462.89 (https://dejure.org/1990,9782)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1990 - 9 B 462.89 (https://dejure.org/1990,9782)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds - Auf der Verletzung der Denkgesetze und damit auf einem Verstoß gegen die Beweiswürdigung beruhende Geltendmachung eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 462.89
    Dies ergibt sich, wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - (BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]) entschieden hat, aus der engen Verknüpfung des materiellen Asylrechts mit dem Verfahrensrecht.

    Wegen dieser Besonderheit ist ein Vertrauen darauf, daß die Rechtslage nach § 2 AsylVfG a.F. während des Asylverfahrens unverändert bleiben werde, sachlich nicht gerechtfertigt (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 462.89
    Die in diesem Zusammenhang erhobene Rüge der Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO stellt sich ebenfalls als revisionsrechtlich unbeachtlicher Versuch dar, die tatrichterliche Beweiswürdigung, die vom Revisionsgericht nur auf die - hier nicht ersichtliche - Verletzung allgemein verbindlicher Würdigungsgrundsätze überprüft werden kann (Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]), zu Fall zu bringen.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 462.89
    Der politisch Verfolgte muß es erst in einem Anerkennungsverfahren zur Geltung bringen und kann es erst nach Erwirkung des Anerkennungsaktes geltend machen (vgl. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 462.89
    Unabhängig von der Frage, ob in der durch § 43 Nr. 2 AsylVfG angeordneten Anwendung des § 2 AsylVfG n.F. auf Asylverfahren solcher Asylbewerber, die vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts asylbegehrend in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, überhaupt eine echte Rückwirkung liegt, ist das Rechtsstaatsprinzip jedenfalls deshalb nicht verletzt, weil auch belastende Gesetze mit echter Rückwirkung ausnahmsweise zulässig sind (BVerfGE 30, 367 ) und eine solche Ausnahme hier gegeben ist.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 462.89
    Er ist lediglich zur Antragstellung befugt und hat ein vorläufiges Bleiberecht (BVerfGE 67, 43 [BVerfG 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83]).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 462.89
    Da der Verzicht auf den anderweitigen Verfolgungsschutz die Asylanerkennung auch für solche Nachfluchtgründe ausschließt, die mit den Vorfluchtgründen im Sinne eines einheitlichen Verfolgungsgrundes gleichartig sind (Senatsurteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150), läßt die Beschwerde auch mit ihren Ausführungen auf S. 6 unten der Beschwerdeschrift keinen Revisionszulassungsgrund hervortreten.
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 462.89
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang geltend macht, das angefochtene Urteil beruhe auf der Verletzung der Denkgesetze und damit auf einem Verstoß gegen die Beweiswürdigung, kann dahingestellt bleiben, ob die Beweiswürdigung stets dem sachlichen Recht zugehört und deshalb mit Verfahrensrügen nicht angegriffen werden kann oder ob Fehler der Beweiswürdigung (auch) als Verfahrensmängel geltend gemacht werden können (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - s. Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147 und Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 462.89
    Zu Unrecht meinen die Kläger, das Berufungsgericht sei im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 41.88 - (InfAuslR 1989, 175) abgewichen, wonach § 2 AsylVfG unter der Voraussetzung objektiver Verfolgungssicherheit nur dann Anwendung findet, wenn die Flucht des politisch Verfolgten im Drittstaat ihr Ende gefunden hat (ebenso Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 462.89
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang geltend macht, das angefochtene Urteil beruhe auf der Verletzung der Denkgesetze und damit auf einem Verstoß gegen die Beweiswürdigung, kann dahingestellt bleiben, ob die Beweiswürdigung stets dem sachlichen Recht zugehört und deshalb mit Verfahrensrügen nicht angegriffen werden kann oder ob Fehler der Beweiswürdigung (auch) als Verfahrensmängel geltend gemacht werden können (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - s. Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147 und Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89

    Ausschluss der Asylberechtigung - Flucht in einen Drittstaat

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 462.89
    Zu Unrecht meinen die Kläger, das Berufungsgericht sei im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 41.88 - (InfAuslR 1989, 175) abgewichen, wonach § 2 AsylVfG unter der Voraussetzung objektiver Verfolgungssicherheit nur dann Anwendung findet, wenn die Flucht des politisch Verfolgten im Drittstaat ihr Ende gefunden hat (ebenso Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 41.88

    Objektive Verfolgungssicherheit - Fluchtbeendigung - Drittstaat -

  • BVerwG, 31.10.1978 - 7 B 39.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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